VERKAUFSBEDINGUNGEN
Teil A : STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR REISEVERTRÄGE MIT PACKAGE VERKAUFT IM TOURISMUSBÜRO
Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und des Artikels L.211-2 II des Tourismusgesetzbuchs.
Sie werden daher von allen von der Europäischen Union gewährten Rechten profitieren, die auf Pauschalreisen anwendbar sind, wie sie im Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurden. Coutances Tourisme trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Außerdem verfügt Coutances Tourisme, wie gesetzlich vorgeschrieben, über eine Absicherung, um Ihre Zahlungen zurückzuzahlen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, Ihre Rückführung zu gewährleisten, falls es zahlungsunfähig wird.
Weitere Informationen zu den wesentlichen Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie weiter unten.
Wesentliche Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302, die im Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurde.
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Der Veranstalter sowie der Vermittler sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
Die Reisenden erhalten eine Notfalltelefonnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, über die sie den Veranstalter oder den Vermittler erreichen können.
Die Reisenden können ihre Pauschalreise unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist und möglicherweise unter Zahlung zusätzlicher Gebühren auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn spezifische Kosten steigen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und darf in keinem Fall weniger als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise geändert werden. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalpreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten sinken
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen und erhalten die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet, wenn ein anderer wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise als der Preis erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Gewerbetreibende die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise storniert, haben die Reisenden das Recht auf Rückerstattung und gegebenenfalls Entschädigung.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise auflösen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn es am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
Außerdem können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr auflösen.
Wenn nach Beginn der Pauschalreise wichtige Bestandteile der Pauschalreise nicht wie geplant erbracht werden können, müssen den Reisenden ohne Aufpreis andere geeignete Leistungen angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft.
Die Reisenden haben auch das Recht auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder schlecht erbracht werden.
Der Veranstalter oder Vermittler muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler zahlungsunfähig wird, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Wenn der Veranstalter oder Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig wird und die Beförderung in der Pauschalreise enthalten ist, wird die Rückführung der Reisenden gewährleistet. COUTANCES TOURISME hat einen Insolvenzschutz bei der Firma AXA ASSURANCES COUTANCES abgeschlossen. Reisende können sich mit dieser Gesellschaft in Verbindung setzen: AXA ASSURANCES 4, rue de la Poissonnerie 50200 COUTANCES – Tel.: 02 33 45 04 28 – agence.rmslcoutances@axa.fr wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von COUTANCES TOURISME verweigert werden.
Die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 abrufbar unter www.legifrance.gouv.fr
Teil B: STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR REISEVERTRÄGE MIT PACKUNGEN IN ANDEREN SITUATIONEN ALS DEN IN TEIL A VERMITTELTEN, VERKAUFT DURCH DAS TOURISMUSBÜRO
Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und des Art. II des Tourismusgesetzbuchs.
Sie kommen daher in den Genuss aller von der Europäischen Union gewährten Rechte, die auf Pauschalreisen anwendbar sind und im Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurden. COUTANCES TOURISME trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Außerdem verfügt COUTANCES TOURISME, wie gesetzlich vorgeschrieben, über einen Schutz, um Ihre Zahlungen zurückzuzahlen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, Ihre Rückführung zu gewährleisten, falls es zahlungsunfähig wird.
Weitere Informationen zu den wesentlichen Rechten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie weiter unten.
Kernrechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302, die im Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurde:
Die Reisenden müssen alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise erhalten, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.
Der Veranstalter sowie der Vermittler sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
Die Reisenden erhalten eine Notfalltelefonnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, über die sie den Veranstalter oder den Vermittler erreichen können.
Die Reisenden können ihre Pauschalreise unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist und möglicherweise unter Zahlung zusätzlicher Gebühren auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn spezifische Kosten steigen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und darf in keinem Fall weniger als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise geändert werden. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalpreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung bei Senkung der entsprechenden Kosten.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen und erhalten die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändert. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Gewerbetreibende die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise storniert, können die Reisenden die Rückerstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise auflösen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn es am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
Außerdem können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr auflösen.
Wenn nach Beginn der Pauschalreise wichtige Bestandteile der Pauschalreise nicht wie geplant erbracht werden können, müssen den Reisenden ohne Aufpreis andere geeignete Leistungen angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft.
Reisende haben auch das Recht auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder schlecht erbracht werden.
Der Veranstalter oder Vermittler muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler zahlungsunfähig wird, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Wenn der Veranstalter oder Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig wird und die Beförderung in der Pauschalreise enthalten ist, wird die Rückführung der Reisenden gewährleistet. COUTANCES TOURISME hat einen Insolvenzschutz bei der Firma AXA ASSURANCES COUTANCES abgeschlossen. Reisende können sich mit dieser Gesellschaft in Verbindung setzen: AXA ASSURANCES 4, rue de la Poissonnerie 50200 COUTANCES – Tel.: 02 33 45 04 28 – agence.rmslcoutances@axa.fr, wenn ihnen aufgrund der Insolvenz von COUTANCES TOURISME Leistungen verweigert werden.
In nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 abrufbar unter www.legifrance.gouv.fr
Teil C: STANDARDINFORMATIONSFORMULAR, WENN DER VERANSTALTER VON PREISEN DIE DATEN AN EINEN ANDEREN PROFESSIONALEN ÜBERTRAGT GEMÄSS ARTIKEL L.211-2. II A 2° E) DU CODE DU TOURISME
Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung von COUTANCES TOURISME einen Vertrag mit einem Partneranbieter von COUTANCES TOURISME abschließen, stellt die von COUTANCES TOURISME UND SEINEM PARTNER erbrachte Reiseleistung eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und des Artikels L.211-2 dar. des Tourismusgesetzes.
Daher kommen Sie in den Genuss aller von der Europäischen Union gewährten Rechte, die auf Pauschalreisen anwendbar sind. COUTANCES TOURISME trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Außerdem verfügt COUTANCES TOURISME, wie gesetzlich vorgeschrieben, über einen Schutz, um Ihre Zahlungen zurückzuzahlen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, Ihre Rückführung zu gewährleisten, falls sie zahlungsunfähig wird.
Weitere Informationen zu den wesentlichen Rechten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie weiter unten.
Wesentliche Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302, die in das Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurde:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Reiseleistungen, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.
Der Veranstalter sowie der Vermittler sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
Die Reisenden erhalten eine Notfalltelefonnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, über die sie den Veranstalter oder den Vermittler erreichen können.
Die Reisenden können ihre Pauschalreise unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist und möglicherweise unter Zahlung zusätzlicher Gebühren auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn spezifische Kosten steigen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und darf in keinem Fall weniger als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise geändert werden. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalpreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung bei Senkung der entsprechenden Kosten.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen und erhalten die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändert. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Gewerbetreibende die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise storniert, können die Reisenden die Rückerstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise auflösen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn es am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
Außerdem können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr auflösen.
Wenn nach Beginn der Pauschalreise wichtige Bestandteile der Pauschalreise nicht wie geplant erbracht werden können, müssen den Reisenden ohne Aufpreis andere geeignete Leistungen angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft.
Die Reisenden haben auch das Recht auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder schlecht erbracht werden.
Der Veranstalter oder Vermittler muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.
Wenn der Veranstalter oder Vermittler zahlungsunfähig wird, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Falls der Veranstalter oder Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig wird und der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, wird die Rückführung der Reisenden garantiert. COUTANCES TOURISME hat einen Insolvenzschutz bei der Firma AXA ASSURANCES COUTANCES abgeschlossen. Reisende können sich mit dieser Gesellschaft in Verbindung setzen: AXA ASSURANCES 4, rue de la Poissonnerie 50200 COUTANCES – Tel.: 02 33 45 04 28 – agence.rmslcoutances@axa.fr wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von COUTANCES TOURISME verweigert werden.
Die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 abrufbar unter www.legifrance.gouv.de
STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR VERTRÄGE ÜBER EINE REISEDIENSTLEISTUNG, DIE IN ARTIKEL L. 211-1 I DES TOURISMUSKODEUTS VORGESEHEN IST, AUSSCHLIESSLICH DER IN ARTIKEL L. 211-1 I 1° UND 2° I SOWIE II DES ARTIKELS L. 211-1 DES TOURISMUSKODEUTS VORGESEHENEN VORGESEHENEN VORGESEHEN. 211-7 DU MEME CODE
Wenn Sie diese Reisedienstleistung kaufen, kommen Sie in den Genuss der vom Tourismusgesetzbuch gewährten Rechte. COUTANCES TOURISME trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der Reisedienstleistung.
Außerdem verfügt COUTANCES TOURISME, wie gesetzlich vorgeschrieben, über einen Schutz, um Ihre Zahlungen zurückzuzahlen, falls es zahlungsunfähig werden sollte.
Weitere Informationen zu Ihren im Tourismusgesetzbuch vorgesehenen wesentlichen Rechten finden Sie weiter unten.
Wesentliche Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302, die im Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurde:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Reisedienstleistung, bevor sie den Reisevertrag abschließen. Der Dienstleistungserbringer sowie der Vermittler sind für die ordnungsgemäße Erbringung der Reisedienstleistung verantwortlich.
Die Reisenden erhalten eine Notfalltelefonnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, über die sie den Dienstleistungserbringer oder den Vermittler erreichen können.
Die Reisenden können ihre Reisedienstleistung mit angemessener Vorankündigung und möglicherweise unter Zahlung zusätzlicher Gebühren an eine andere Person abtreten.
Der Preis der Reisedienstleistung darf nur dann erhöht werden, wenn sich bestimmte Kosten erhöhen und diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und darf in keinem Fall weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geändert werden. Wenn die Preiserhöhung mehr als 8 % des Preises der Reisedienstleistung beträgt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen und erhalten die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags, bei dem es sich nicht um den Preis handelt, erheblich ändert. Wenn der verantwortliche Gewerbetreibende die Leistung vor Beginn der Leistung storniert, können Reisende eine Rückerstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten.
Reisende können den Vertrag vor Beginn der Leistung ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr auflösen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn es am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Reise beeinträchtigen könnten.
Außerdem können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr kündigen.
Wenn nach Reisebeginn wichtige Bestandteile der Reise nicht wie geplant erbracht werden können, müssen den Reisenden ohne Aufpreis andere angemessene Leistungen angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung von Auflösungsgebühren kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt und der Dienstleister keine Abhilfe schafft.
Reisende haben auch Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Entschädigung, wenn die Reiseleistung nicht oder schlecht erbracht wird.
Der Dienstleister oder Vermittler muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist.
Wenn der Dienstleister oder Vermittler insolvent wird, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. COUTANCES TOURISME hat einen Insolvenzschutz bei AXA ASSURANCES COUTANCES abgeschlossen. Reisende können sich mit dieser Organisation in Verbindung setzen, wenn ihnen aufgrund der Insolvenz von COUTANCES TOURISME Leistungen verweigert werden. Reisende können sich mit diesem Unternehmen AXA ASSURANCES 4, rue de la Poissonnerie 50200 COUTANCES – Tel.: 02 33 45 04 28 – agence.rmslcoutances@axa.fr in Verbindung setzen, wenn ihnen Dienstleistungen aufgrund der Insolvenz von COUTANCES TOURISME verweigert werden.
In nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 abrufbar unter www.legifrance.gouv.fr
Besondere Verkaufsbedingungen
COUTANCES TOURISME
Präambel
Gemäß Artikel L211-8 des Tourismusgesetzes sollen die vorliegenden Besonderen Verkaufsbedingungen die Kunden von Coutances Tourisme informieren, die im Folgenden als „Buchungsstelle“ bezeichnet werden kann und im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter unter der Nr. IM050150001 eingetragen ist, vor der Buchung von Unterkünften, Tickets, Aufenthalten oder Pauschalangeboten. Gemäß Artikel L211-9 des Tourismusgesetzes behält sich Coutances Tourisme das Recht vor, Änderungen an den vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen vorzunehmen; in diesem Fall werden diese Informationen den Interessenten vor Vertragsabschluss schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Der Kunde oder Begünstigte bezeichnet den Inhaber der Leistung, die zu einem Aufenthalt oder einer Aktivität auf dem Gebiet der Gemeinschaft Coutances mer et bocage im Jahr 2021 berechtigt.
Jede bestätigte Buchung auf der Website wwww.tourisme-coutances.fr, beinhaltet die vorbehaltlose Annahme der Bestimmungen der vorliegenden besonderen Verkaufsbedingungen (CPV).
Diese Verkaufsbedingungen gelten für die Buchung von Leistungen wie Tickets, Unterkünften, Pauschalangeboten und „Boutique“-Produkten im Online-Shop der Website www.tourisme-coutances.fr.
Artikel 1: Zeichnungsbedingungen
Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein, rechtlich in der Lage sein, Verträge abzuschließen und darf nicht unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. Folglich kann Coutances Tourisme nicht haftbar gemacht werden, falls ein unbegleiteter Minderjähriger ohne sein Wissen eine Buchung von Tickets, Unterkünften oder einer anderen touristischen Leistung unterzeichnet hat.
Die Buchungen werden registriert:
- Oder per Internet auf der Website tourisme-coutances.fr, in diesem Fall kann das Buchungsformular nicht validiert werden, ohne dass das Kästchen „Ich habe die allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiere sie“ angekreuzt wird,
- Oder per Telefon unter 02 33 19 08 10,
- Oder am Schalter der Touristeninformationsbüros von Coutances Tourisme.
Um validiert zu werden, muss jede Buchung vollständig bezahlt werden (per Kreditkarte, Scheck an Régie Coutances Tourisme, Chèques Vacances oder bar).
Die Bestellung von „Boutique“-Produkten erfolgt per Internet auf der Website www.tourisme-coutances.fr, in diesem Fall kann das Bestellformular nicht validiert werden, ohne dass das Kästchen „Ich habe die allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiere sie“ angekreuzt wird.
Artikel 2: Buchungsvalidierung
Jede telefonische Buchungsanfrage für Eintrittskarten ist Gegenstand einer Option, die erst bei Zahlung durch den Kunden vor dem ihm mitgeteilten Termin validiert werden kann.
Die Buchung jeder anderen touristischen Leistung oder am Schalter muss schriftlich (entweder per E-Mail oder per Post) validiert werden. Andernfalls gilt sie als vom Kunden nicht validiert, der keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung hat.
Ebenso gelten die Leistungen im Falle des Nichterscheinens des Begünstigten zu den bei der Buchung vereinbarten Terminen als durch den Begünstigten storniert, der keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung hat.
Im Falle der Nichtinanspruchnahme hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art.
Artikel 3: Gültigkeit der Angebote
Die diesen Verkaufsbedingungen unterliegenden Leistungen sind für das Jahr 2021 gültig.
Die touristischen Leistungen werden entsprechend den Öffnungszeiten angeboten, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Anbieter zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage durch den Begünstigten.
Artikel 4: Inhalt der Leistungen
Der Inhalt der touristischen Leistungen ist in unseren kommerziellen Prospekten und auf unserer Website www.tourisme-coutances.fr.
Artikel 5: Dauer der Leistungen
Die Dauer jeder Leistung ist die in unseren kommerziellen Prospekten und auf der Website www.tourisme-coutances.fr angegebene. In Anbetracht ihrer festgelegten Natur kann sie in keinem Fall nach dem im Vertrag vorgesehenen Fälligkeitsdatum verlängert werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung bestimmter Leistungen muss der Kunde am angegebenen Tag und zu den angegebenen Zeiten erscheinen oder im Falle einer Verspätung direkt mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen. Im Falle der Buchung einer Unterkunft muss der Begünstigte den Eigentümer direkt über seine Ankunftszeit informieren. Ohne eine Mitteilung des Kunden über seine Ankunftszeit ist die Buchung nach 18 Uhr nicht mehr garantiert. Da einige Unterkünfte nicht über einen Nachtempfang verfügen, muss der Gast unbedingt Vorkehrungen treffen.
Für den Kartenverkauf sind die angegebenen Zeiten und Treffpunkte einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf der Dienstleistung zu gewährleisten.
Artikel 6: Buchung und Lieferung von Dokumenten und/oder Artikeln
Die Buchung einer Leistung gilt als fest und endgültig ab ihrer Bestätigung, die durch die persönliche und/oder per E-Mail und/oder per Post erfolgte Übergabe eines Vouchers zum Ausdruck kommt, in dem das Datum der Durchführung, die Art der Leistung, der Betrag, der Ort des Aufenthalts und/oder der Aktivität genannt werden. Dieser Voucher ist jedem betroffenen Anbieter bei der Ankunft vorzulegen.
Für jede Bestellung von „Boutique“-Produkten, die auf der Website von Coutances Tourisme bestätigt wurde, erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail. Die Produkte werden im Rahmen der verfügbaren Bestände angeboten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Kunde darüber informiert.
Die „Boutique“-Produkte werden über die Dienste der Post an die bei der Bestätigung der Bestellung angegebene Lieferadresse versandt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Coutances Tourisme kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte während des Transports haftbar gemacht werden. Jede Lieferverzögerung muss Coutances Tourisme innerhalb von maximal 21 Werktagen nach dem Versand mitgeteilt werden, damit eine Untersuchung eingeleitet werden kann.
Wenn der Spediteur den Verlust des Artikels bestätigt, verpflichtet sich Coutances Tourisme, ein identisches Produkt zurückzusenden (Versandkosten entfallen) oder den bestellten Artikel auf Anfrage zu erstatten. Wenn der Artikel nicht mehr verfügbar ist, wird Coutances Tourisme den Artikel zurückerstatten.
Artikel 7: Preise
Die praktizierten Preise sind Preise in Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Für Unterkunftsleistungen ist die Kurtaxe bei der Buchung in Übereinstimmung mit dem gültigen Beschluss bei unseren Diensten zu entrichten. Alle Informationen zur Kurtaxe sind auf der folgenden Website verfügbar: https://coutancesmeretbocage.taxesejour.fr/
Die Preise auf der Website und in unseren Geschäftsbroschüren können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, wobei solche Änderungen für zuvor angenommene Buchungen nicht gelten.
Die Preise beinhalten keine Transportkosten und Ausgaben persönlicher Art.
Der auf der Website www.tourisme-coutances.fr angezeigte Preis für „Boutique“-Produkte beinhaltet keine Versandkosten. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt.
Artikel 8: Versicherungen
Die von Coutances Tourisme angebotenen Produkte beinhalten keine Leistungen für Reiserücktritts- und Rückführungsversicherungen. Der Kunde kann auf Wunsch eine Versicherungsleistung bei einer Organisation seiner Wahl abschließen.
Artikel 9: Widerruf
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Unterbringungs-, Transport-, Ticket- und Restaurantleistungen (vgl. Artikel L121-20-4 des Verbraucherschutzgesetzes).
Allerdings gilt es für Bestellungen von „Boutique“-Produkten. Der Kunde kann in diesem Fall den Artikel ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgeben, die Versandkosten gehen in diesem Fall zu seinen Lasten.
Artikel 10: Änderung
- Vom Kunden:
Jede Änderung einer Reservierung durch den Kunden muss entweder telefonisch unter 02 33 19 08 10 oder per E-Mail an accueil@tourisme-coutances.fr mitgeteilt werden. Sie wird dann Coutances Tourisme zur Bestätigung vorgelegt, gegebenenfalls mit Preis- oder Leistungsanpassungen.
- Durch Coutances Tourisme:
Die von Coutances Tourisme verkauften Leistungen können sich während ihrer Gültigkeitsdauer ändern, und zwar aus Gründen der Qualität der Leistungen oder der Unmöglichkeit, eine oder mehrere Leistungen zu erbringen (Schließung, Übertragung einer Einrichtung, Abwesenheit eines Dienstleisters, Wetter…). In diesem Fall wird der Begünstigte bei seiner Buchungsanfrage oder sobald Coutances Tourisme davon Kenntnis hat über diese Änderung informiert und ihm werden dann Ersatzleistungen angeboten, deren Wert der ursprünglich angebotenen Leistung mindestens gleichwertig ist. Im Falle einer akzeptierten Änderung hat der Kunde weder Anspruch auf eine Rückerstattung des Angebots noch auf eine wie auch immer geartete Entschädigung. Der Kunde erhält in diesem Fall einen neuen Gutschein. Wenn Coutances Tourisme nicht in der Lage ist, eine Ersatzlösung anzubieten, wird dem Kunden der Betrag der gebuchten Leistung ohne Vertragsstrafe erstattet; der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine wie auch immer geartete Entschädigung.
Artikel 11: Informationspflicht zu Lasten des Kunden
Der Kunde muss Coutances Tourisme vor jeder Buchung schriftlich über alle ihn betreffenden Besonderheiten informieren, die den Aufenthalt beeinträchtigen könnten (Person mit eingeschränkter Mobilität, mit oder ohne Rollstuhl, Anwesenheit eines Tieres, usw.).
Artikel 12: Vertragsabtretung
Der Kunde kann seinen Buchungsvertrag an einen Dritten abtreten, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, solange dieser Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat. In diesem Fall muss der Kunde Coutances Tourisme kontaktieren, und zwar schriftlich, entweder per E-Mail an accueil@tourisme-coutances.fr oder per Post. Coutances Tourisme wird die neue Buchungsanfrage, soweit möglich, durch schriftliche Rückmeldung bestätigen.
Artikel 13: Stornierung
- 13-1 Stornierung durch Coutances Tourisme
Im Falle einer Stornierung durch Coutances Tourisme oder seinen Anbieter muss Coutances Tourisme den Kunden so schnell wie möglich auf jede erdenkliche Weise darüber informieren. Der Kunde erhält, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, ohne Strafe die gezahlten Beträge zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, die zum Gegenstand hat, dass der Kunde eine andere von Coutances Tourisme angebotene Leistung annimmt.
Es kann vorkommen, dass bestimmte angebotene Aktivitäten gestrichen werden, wenn Ereignisse außerhalb des Willens von Coutances Tourisme oder eines seiner Dienstleister eintreten, d.h. das Eintreten eines Ereignisses, das Coutances Tourisme nicht vorhersehen konnte, das unabhängig von seinem Willen ist und trotz seiner Sorgfalt und seiner Bemühungen, ihm zu widerstehen, nicht überwunden werden kann; oder aufgrund des Verhaltens eines Dritten am Vertrag kann in jedem Fall keine Entschädigung zugunsten des Nutzers durch Coutances Tourisme nach sich ziehen.
- 13-2 Stornierung durch den Kunden
Alle Stornierungsanfragen müssen deutlich die Buchungsnummer, den Namen und die Kontaktdaten der von der Stornierung betroffenen Personen enthalten. Alle Stornierungsanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unbedingt per Post oder E-Mail bei Coutances Tourisme und nicht direkt bei den touristischen Anbietern gemeldet werden.
Die vom Kunden einbehaltenen Gebühren sind für Leistungen, die eine Unterkunftsleistung beinhalten, wie folgt:
- Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Aufenthalt: 50 % Gebühr,
- Stornierung 30 Tage und weniger als 30 Tage vor dem Aufenthalt: 100 % Gebühr.
Die Eintrittskarten werden ihrerseits weder umgetauscht noch erstattet, außer in bestimmten Ausnahmen nach Zustimmung des betreffenden Anbieters.
Artikel 14: Bildmaterial
Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Abbildungen dienen der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend.
Artikel 15: Reklamation
Die vorliegenden besonderen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Jede Beschwerde bezüglich einer Leistung muss per Post und/oder per E-Mail an Coutances Tourisme gerichtet werden, und zwar innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Leistungserbringung.
Nachdem der Kunde sich an die Qualitätsabteilung gewandt hat und innerhalb von 45 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann er sich an den Ombudsmann für Tourismus wenden, dessen Kontaktdaten auf der Website www.mtv.travel verfügbar sind.
Artikel 16: Informatik und Freiheiten
Coutances Tourisme verpflichtet sich, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Buchungsaufnahme oder der Bestellung von „Boutique“-Produkten erfolgen, dem geänderten Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die am 25. Mai 2018 anwendbar ist, entsprechen.
Wenn Sie unsere Neuigkeiten nicht per E-Mail erhalten möchten, haben Sie die Möglichkeit, uns dies mitzuteilen, indem Sie uns kontaktieren.
Gemäß Artikel 38 ff. des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 06. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, Artikel 15 ff. der DSGVO [Allgemeine Datenschutzverordnung (2016/679)] können Sie Mitteilung und ggf. Berichtigung oder Löschung von Informationen verlangen. Eine Kopie der Sie betreffenden personenbezogenen Daten kann Ihnen auf Ihren Antrag hin und gegen Erstattung der Kosten für die Vervielfältigung dieser Daten ausgestellt werden. Coutances Tourisme hat jedoch die Möglichkeit, sich Anfragen zu widersetzen, die offensichtlich missbräuchlich sind, insbesondere aufgrund ihrer Anzahl, ihres wiederholenden oder systematischen Charakters.
Anfragen zur Ausübung des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch und Löschung können formuliert werden:
- entweder schriftlich an : Coutances Tourisme – 6 rue Milon – 50200 Coutances
- oder per E-Mail: accueil@tourisme-coutances.fr
Seit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung (VERORDNUNG (EU) 2016/679) am 25. Mai 2018 hat jeder Nutzer das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen (In Frankreich: CNIL – 3 Place de Fontenoy – TSA 80715 – 75334 PARIS CEDEX 07 – Telefon: 01.53.73.22.22 – www.cnil.fr). Wenn Sie uns jedoch vorher kontaktieren, werden wir unser Möglichstes tun, um auf etwaige Gründe für Unzufriedenheit Ihrerseits zu reagieren. Sie sollten wissen, dass Coutances Tourisme einen Datenschutzbeauftragten ernannt hat, den Sie unter folgender Adresse kontaktieren können: DPO Coutances Tourisme – 6 rue Milon 50200 COUTANCES oder per E-Mail mes-donnees@tourisme-coutances.fr.
.